Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Tickets und Vertragsbeziehungen 

1.1         Der Ticketkäufer und der Betreiber BonnLive GmbH, nachfolgend Betreiber genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner. Eintrittskarten für die Veranstaltungen von BonnLive sind über vivenu und bonnticket erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher*innen der BonnLive Veranstaltungen, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten der Veranstaltungsfläche mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner des Betreibers. Im Folgenden werden diese Vertragspartner als Besucher*innen bezeichnet.  

1.2         Beim Kauf von Tickets über die BonnLive Website  gelten zusätzlich die AGB des Ticketing Vertragspartners. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kaufverträge für Tickets mit einem festgelegten Veranstaltungsdatum gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.  

1.3          Sofern die Ticketbestellung korrekt ausgefüllt ist, alle erforderlichen Angaben enthält und ein Kontingent zur Bedienung des Kartenwunsches zur Verfügung steht, erhält der/die Besteller*in das Ticket per E-Mail.  

1.4         Der Ticketverkauf im Internet endet mit Beginn der jeweiligen Vorstellung. 

1.5         Gegenstand des Vertrages ist der Besuch einer Veranstaltung. Tickets sind nur für den aufgedruckten Tag gültig.  

1.6         Der private Verkauf von Tickets zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket aufgedruckten Preis ist nicht gestattet. Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch die BonnLive GmbH erfolgen.  

1.7          Das Präparieren des Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung des Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.      

1.8         Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Gleiches gilt auch, wenn das von dem/der Besucher*in vorgelegte Ticket nicht lesbar ist.  

2 Sicherheitskontrollen & Einlass 

2.1         Am Einlass der Veranstaltung muss eine gültige Eintrittskarte als Ausdruck oder in elektronischer Form mit einem Personalausweis vorgelegt werden. Das vorgelegte Ticket wird durch den Betreiber entwertet und berechtigt bei Gültigkeit zum Einlass. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt.  

2.2         Ein gültiges Ticket berechtigt zu dem einmaligen Einlass. Ein Wiedereinlass beim Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt.  

2.3       Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jede/r Besucher*in erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein/e Besucher*in sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass zu der Veranstaltung verwehrt werden. Der/die Besucher*in hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und Schadensersatz.  

2.4         Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem das Mitführen oder Tragen von offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober, sexistischer oder anderweitig diskriminierender Kleidung, Flyern, Fahnen, Stickern oder Plakaten sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen aller Art, Pyrotechnik aller Art, Fackeln, Rauschmittel/Betäubungsmittel, Propangasflaschen, Glasbehältnisse, Werkzeug wie Hammer, Beile, Äxte und Ähnliches, Pyrotechnik jeder Art, Möbel & Sperrmüll, Autobatterien, Musikboxen, Stromaggregate, Drohnen, umweltgefährdende Stoffe und andere gefährliche Gegenstände). Das Verbieten weiterer Gegenstände obliegt dem Personal vor Ort. Weitere Gründe sind der offensichtlich stark alkoholisierte Zustand des/der Besucher*in oder wenn der/die Besucher*in offensichtlich unter Drogeneinfluss steht. Dem Personal ist Folge zu leisten. Ein Mitführen der o.g. Gegenstände zieht einen Ausschluss der Karnevalskonzerte nach sich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten oder Schadenersatz besteht nicht. Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet.  

2.5         Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem/der Besucher*in außerhalb des Geländes verwahrt werden.  

2.6         Das unerlaubte Mitführen von Ton- und oder Bildaufnahmegeräten (im Einzelnen aus Abschnitt 8 aufgeführt) führt dazu, dass der Einlass verwehrt wird. Akkreditierte Pressevertreter*innen und vom Betreiber beauftragte Personengruppen dürfen auch die unter Abschnitt 8 genannten Gerätschaften mitführen.  

2.7         Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Betreiber keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht. Ebenso übernimmt der Betreiber keine Aufsichtspflichten für minderjährige Besucher*innen.  

3 Sitzplätze       

3.1 Mit dem Kauf der Eintrittskarte erwirbt jede/r Zuschauer*in den entsprechenden Sitzplatz. Eventuelle Abweichung des Sitzplans kann darstellungsbedingt vorkommen. 

3.2          Der/die Besucher*in hat die Hinweisschilder, Wegweiser und sonstige Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen.   

4 Absage, Abbruch & Verspätung  

4.1         Wenn durch Witterungsumstände oder andere äußere Umstände eine Gefahr für Gäste und Technik entsteht, werden die Veranstaltungen unterbrochen oder das noch nicht gestartete Event abgesagt oder verschoben.  

4.2         Werden die Veranstaltungen von BonnLive aufgrund behördlicher Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn abgesagt oder nach dessen Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, dem Betreiber kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte und der Kaufquittung erhalten Besucher*innen allerdings den Ticketpreis (abzüglich der jeweiligen System- und/oder Vorverkaufsgebühren des Ticketanbieters, über den das Ticket erworben wurde) erstattet.  

4.3         Die Veranstaltungen können den Betreiber terminlich (a) oder örtlich (b) aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden, dies gilt auch in Bezug auf eine Änderung der CoronaSchuVo.  

4.4         Änderungen des Programms werden schnellstmöglich durch den Betreiber bekanntgegeben.  

4.5         Der Betreiber ist berechtigt, bestimmte Bereiche temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Betreiber bemüht sich, die betroffenen Bereiche, so schnell er es verantworten kann, wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht. 

4.6      Die Absage eines oder mehrerer Künstler*innen berechtigt nicht zur Erstattung oder Rücknahme von Eintrittskarten.

5 Verbote & Hausrecht 

5.1         Der Betreiber hat auf dem gesamten Gelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Auch mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat sich deren Inhaber dem Hausrecht des Betreibers unterworfen. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Betreibers ist Folge zu leisten.  

5.2         Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf von Waren, Speisen oder Getränken sowie das Verteilen von Flyern und Werbung jeglicher Art) sind auf dem Gelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber.  

5.3         Das Klettern auf Bühnen und sonstigen Aufbauten sowie Stage-Diving ist strengstens untersagt.  

5.4         Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.  

5.5         Verstößt ein/e Besucher*in gegen in diesen Vertragsbedingungen getroffenen Regelungen oder wenn ein/e Besucher*in den ordnungsgemäßen Ablauf oder die Gesundheit von sich selbst, anderen Besucher*innen oder Mitarbeiter*innen des Betreibers gefährdet, kann eine Verweisung vom Gelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der/die betroffene Besucher*in in diesem Fall nicht.  

5.6          Personen unter Drogeneinfluss können trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt bzw. der weitere Besuch der Karnevalskonzerte verweigert werden, für sie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises und Schadensersatz.  

5.7         Jegliche Form von Vandalismus wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht und führt zum Ausschluss der Veranstaltungen.  

5.8          Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der/die Besucher*in auch zur Beachtung der FAQ und Regeln des Veranstalters.   

6 Lebensmittel & Getränke 

6.1          Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Der Veranstalter kann hiervon Ausnahmen machen, die vorab über www.bonnlive.com bekanntgegeben werden.  

6.2          Speisen und Getränke werden vor Ort angeboten. Als Zahlungsmittel wird auf dem Gelände sowohl Bar-Geld, als auch EC- und Kreditkartenzahlung akzeptiert.  

6.3       Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter ein Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers / des Geschirrs zurückgezahlt.  

6.4       Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronomen auf dem Gelände, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu diesem Gastronomen.  

7 Jugendschutz 

7.1          Für das gesamte Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Wer dagegen verstößt (beispielsweise durch Weitergabe von Alkohol an Besucher*innen unter 16 Jahren), riskiert eine Anzeige und kann von dem Gelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen.  

8 Aufzeichnungsgeräte & Aufnahmen 

8.1         Das Fotografieren auf dem Fläche ist Besucher*innen nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.  

8.2         Besucher*innen, die Kameras mit Zoomobjektiven, Wechselobjekten und/oder Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte für Bild und/oder Ton (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) oder anderes semiprofessionelles oder professionelles Aufnahmeequipment mitführen, kann der Eintritt verwehrt werden.  

8.3         Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne Erlaubnis des Betreibers erfolgen, sind verboten. Im Falle einer Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfolgt eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung.

9 Parkplätze 

9.1         Das Angebot eines Parkplatzes für mit dem Auto anreisende Besucher*innen ist ein freiwilliges Angebot des Veranstalters mit begrenzter Kapazität. Für die Nutzung des Parkplatzes gelten eigene Vertragsbedingungen der Stadt Bonn, die vor Ort aushängen.  

 10 Haftung 

10.1          Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher*innen oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.  

10.2    Störungen der technischen Einrichtung des Geländes oder deren Fehlbedienung durch Besucher*innen begründen für den Mieter keine Schadenersatzansprüche. Der/die Besucher*in haftet für alle durch ihn/sie selbst, seine/ihre Angestellten, seine/ihre Beauftragten oder seine/ihre Begleitpersonen dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er/sie für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Geländes und dessen Nebenflächen.  

11 Sonstiges 

11.1      Bei Fragen, Reklamationen, Beanstandungen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher*innen bitte vor Beginn des Films direkt an BonnLive per Mail:  info@bonnlive.com. 

12 Anwendbares Recht & salvatorische Klausel 

12.1.      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Bonn. Vertragssprache ist Deutsch.  

12.2.      Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB  

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